Die aidshilfe leipzig lebt als Verein natürlich auch vom Engagement ihrer Mitglieder. Derzeit hat der Verein 69 Mitglieder (Stand Januar 2024).
Das sind in erster Linie Einzelpersonen, die unsere Arbeit, und sei es nur durch den relativ kleinen Mitgliedsbeitrag, unterstützen wollen. Als Mitglied im Verein ist es kein Muss, sich ehrenamtlich zu engagieren, aber es gibt viele Möglichkeiten der Mitarbeit. Wenn wir Ihr Interesse für unseren Verein geweckt haben, können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen je Zahlung bis 300,00 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Ein vereinfachter Nachweis ist möglich nach § 50 Abs. 2 EStDV .
Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten. Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Spende verwendet wird, z.B. für satzungsgemäße Zwecke, angegeben werden. Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Selbstverständlich werden wir auf Anfrage auch für Spenden bis 300,00 € weiterhin Spendenbelege ausstellen. Sollte das Finanzamt eine Vorlage des Beleges fordern, können Sie zu dem vorzulegenden Bankbeleg das unten verlinkte Formular herunterladen, aus dem hervorgeht, dass wir von der Körperschaftssteuer befreit sind.